IMO-Erklärung Beförderungspapier für den Transport gefährlicher Güter auf See (englisch: IMO-Declaration). Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der Unterzeichner (Versender) muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt verantwortlich. Weiterer Bestandteil ist das Packzertifikat. Des
Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Gefahrgutrecht: Straße: Internationales Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Schiene: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) Seeschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG) Binnenschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
Klasse 1: Explosive Stoffe Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1 / 4.2 / 4.3: Entzündbare feste Stoffe und Gegenstände Klasse 5.1 / 5.2: Entzündend wirkende Stoffe Klasse 6.1 / 6.2: Giftige Stoffe Klasse
Das gefährliche Gut muss klassifiziert, das heißt einer UN-Nummer und gegebenenfalls einer Verpackungsgruppe zugeordnet werden. Der sicherste Weg ist der Blick in das Sicherheitsdatenblatt. Im Abschnitt 14 werden dort die Angaben zum Transport definiert.
Laut Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter auch Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) ist die Definition “Gefahrgut” für Stoffe und Gegenstände dann erfüllt, wenn diese: “auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder