IMO-Erklärung

Beförderungspapier für den Transport gefährlicher Güter auf See (englisch: IMO-Declaration). Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der Unterzeichner (Versender) muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt verantwortlich.

Weiterer Bestandteil ist das Packzertifikat.

Des Weiteren kann man dieses Formular ebenfalls für die Beförderung entsprechender Waren über Schienen/Zug sowie Straße/LKW nutzen, wobei in diesem Fall auf den Absatz 1.1.4.2.1. hingewiesen werden sollte.

 

Über uns

* Mit klimabezogenen Begriffen wie „klimafreundlich“ und „nachhaltig“ meinen wir, dass bei unseren Transporten entweder Transportmittel/Treibstoffe eingesetzt werden, durch die weniger CO2-Äquivalente als bei konventionellen Transporten emittiert werden (Paket IMPACT) oder die Emissionen kompensiert werden (Paket OFFSETTING). Genauere Informationen zum Vergleichsmaßstab „konventionelle Transporte“, den Transportmitteln, Treibstoffen, der Emissionsberechnung und der Kompensation finden Sie im Better Circular Standard.

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