IMO-Erklärung
Beförderungspapier für den Transport gefährlicher Güter auf See (englisch: IMO-Declaration). Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der Unterzeichner (Versender) muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt verantwortlich.
Weiterer Bestandteil ist das Packzertifikat.
Des Weiteren kann man dieses Formular ebenfalls für die Beförderung entsprechender Waren über Schienen/Zug sowie Straße/LKW nutzen, wobei in diesem Fall auf den Absatz 1.1.4.2.1. hingewiesen werden sollte.