Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Gefahrgutrecht:
- Straße: Internationales Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
- Schiene: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
- Seeschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
- Binnenschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
- Luftfracht: Internationale IATA Dangerous Goods Declaration
Diese gelten international, innerhalb der UN oder auch weltweit.