Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Gefahrgutrecht:

  • Straße: Internationales Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Schiene: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
  • Seeschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
  • Binnenschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
  • Luftfracht: Internationale IATA Dangerous Goods Declaration

Diese gelten international, innerhalb der UN oder auch weltweit.

Über uns

* Mit klimabezogenen Begriffen wie „klimafreundlich“ und „nachhaltig“ meinen wir, dass bei unseren Transporten entweder Transportmittel/Treibstoffe eingesetzt werden, durch die weniger CO2-Äquivalente als bei konventionellen Transporten emittiert werden (Paket IMPACT) oder die Emissionen kompensiert werden (Paket OFFSETTING). Genauere Informationen zum Vergleichsmaßstab „konventionelle Transporte“, den Transportmitteln, Treibstoffen, der Emissionsberechnung und der Kompensation finden Sie im Better Circular Standard.

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