Wir sind spezialisiert auf klimafreundliche* interkontinentale Logistik (Import und Export): Wir bieten Seefracht, Bahnfracht samt klimafreundlichem* Vor-und Nachlauf an.
Wir erreichen Klimafreundlichkeit* durch die Reduktion von CO2-Äquivalenten (bei dem Paket IMPACT), beziehungsweise dem Ausgleich von Emissionen (bei dem Paket OFFSETTING).
Unser Ziel: Unternehmen dabei unterstützen, eine klimafreundliche* Supply-Chain aufzubauen und diese Bemühungen deren Kunden zu kommunizieren: Kernelement hier ist das Better Circular Label.
Was bedeutet das? Wir bieten zu wiederkehrenden Auftrag ein individuelles Label mit QR-Code an, welches du kostenfrei auf deinen Produkten nutzen kannst. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren durch Scan des Codes Informationen wie: Wie viel Kilometer wurde die Ware mit dem Containerschiff transportiert? Welcher alternative Antrieb wurde hierfür eingesetzt? Wie viel Kilometer wurden mit der Bahn transportiert? Wie war der CO2-Ausstoß? Mehr Informationen hier
Unsere große Stärke ist unsere Erfahrung in der interkontinentalen Logistik, denn hinter Better Circular steht das traditionsreiche Logistikunternehmen Koch International aus Osnabrück.
Alle Standardcontainer können per Bahn befördert werden. Andere Containerarten können gerne individuell angefragt werden.
Der Transport mit Gefahrgut per Bahn ist möglich, muss aber individuell angefragt werden.
Durch ein gut ausgebautes Streckennetz und Inlandterminals an den wichtigsten Knotenpunkten können Container deutschlandweit per Bahn transportiert werden.
Laut Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter auch Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) ist die Definition “Gefahrgut” für Stoffe und Gegenstände dann erfüllt, wenn diese:
“auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”
Diese “Gefahr” für die Gesundheit von Menschen, Tieren und für die Umwelt geht von vielen verschiedenen Stoffen aus. Durchgesetzt hat sich die Einteilung von Gefahrgütern der UN, welche Gefahrgüter in Klassen eingeteilt und ein Modell für die Kennzeichnung vorschreibt. D.h. jedes Gut, das eine UN-Nummer hat, gilt als Gefahrgut!
Das gefährliche Gut muss klassifiziert, das heißt einer UN-Nummer und gegebenenfalls einer Verpackungsgruppe zugeordnet werden. Der sicherste Weg ist der Blick in das Sicherheitsdatenblatt. Im Abschnitt 14 werden dort die Angaben zum Transport definiert.
Klasse 1: Explosive Stoffe
Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 / 4.2 / 4.3: Entzündbare feste Stoffe und Gegenstände
Klasse 5.1 / 5.2: Entzündend wirkende Stoffe
Klasse 6.1 / 6.2: Giftige Stoffe
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Gefahrgutrecht:
Diese gelten international, innerhalb der UN oder auch weltweit.
IMO-Erklärung
Beförderungspapier für den Transport gefährlicher Güter auf See (englisch: IMO-Declaration). Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der Unterzeichner (Versender) muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt verantwortlich.
Weiterer Bestandteil ist das Packzertifikat.
Des Weiteren kann man dieses Formular ebenfalls für die Beförderung entsprechender Waren über Schienen/Zug sowie Straße/LKW nutzen, wobei in diesem Fall auf den Absatz 1.1.4.2.1. hingewiesen werden sollte.
Bei den Incoterms handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft ermöglichen.
Die Incoterms haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen.
Die E-Klauseln
Bei der Klausel gehen Kosten und Risiken ab der Bereitstellung der Ware am benannten Ort auf den Käufer über
Die F-Klauseln
Bei der Klausel trägt der Käufer die Kosten des Haupttransports. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf den Käufer über.
Die C-Klauseln (Zweipunkt-Klauseln)
Bei der Klausel hat der Verkäufer den Haupttransport auf eigene Kosten zu tragen, die Gefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports auf den Käufer über.
Die D-Klauseln
Bei der Klausel trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.
Hierbei handelt es sich um Sendungen, die vom Hersteller bzw. Verkäufer bis direkt zum Empfänger geliefert werden.
Liegegeld des Reeders im Hafen; wird berechnet, wenn eine festgelegte Freizeit für beladene Container im Hafen überschritten wird:
bei Importen = von Schiffsankunft bis Abnahme
Bei Exporten = von Anlieferung bis zur Schiffsabfahrt
Containermiete des Reeders; wird berechnet, wenn eine festgelegte Freizeit überschritten wird:
Bei Importen = von der Aufnahme des Vollcontainers bis zur Rücklieferung des Leercontainers
Bei Exporten = von der Aufnahme des Leercontainers bis zur Rücklieferung des Vollcontainers
Kurz gesagt: Die Zeit, in der sich der Container nicht im Besitz der Reederei befindet.
Lagergeld des Terminals; wird berechnet, wenn eine festgelegte Freizeit überschritten wird:
bei Importen = von Schiffsankunft bis Abnahme
Bei Exporten = von Anlieferung bis zur Schiffsabfahrt
Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern.
Hierzu gibt es 2 Methoden zur Errechnung der Bruttomasse:
Methode 1: Verwiegung des gepackten und versiegelten Containers
Methode 2: Verwiegung aller einzelnen Versandstücke und Ladungsgegenständen (inkl. Paletten, Staumaterialien) sowie hinzuaddieren des Eigengewichtes (Tara) des Containers zu einer Gesamtsumme
20’ Standardcontainer
40’ Standardcontainer
40’ High Cube Standardcontainer (höher als der 40’ Standardcontainer)
45’ Standardcontainer
Open-Top-Container 20’ und 40’ (Container mit offener Oberseite (Abdeckung mit einer Plane möglich) für z.B. Güter mit Überhöhe)
Flatrack-Container 20’ und 40’ (Container ohne Seitenwände und Dach) für z.B. Güter mit Überhöhe und/oder Überbreite
Reefer-Container 20’ und 40’ (Kühlcontainer in Standardmaßen mit eigener Kühl-/Heizeinheit für z.B. Lebensmittel und temperaturempfindliche Waren)
Plattform-Container 20’ und 40’ (Container mit Plattform ohne Seiten- und Stirnwände) für z.B. Güter mit Überbreite und/oder Überlänge
Berechnung der Seefracht basierend auf Maß (in Kubikmeter) oder Gewicht (in Tonnen), wobei der höhere Wert zur Berechnung genommen wird.
Estimated Time of Departure = geplantes Abfahrtsdatum
Estimated Time of Sailing = geplantes Abfahrtsdatum
Estimated Time of Arrival = geplantes Ankunftsdatum
Original B/L = Konnossement (Warenwertpapier), ist ein übertragbares Dokument (Negotiable), Eigentumsübertragung durch Übergabe des Original B/Ls. Wird genutzt bei z.B. Akkreditivabwicklung, neuen Geschäftsbeziehungen als Sicherheit für den Zahlungseingang.
Mindestens 1 Original B/L muss zur Freistellung im Löschhafen vorgelegt werden
Telex Release B/L = es wird zur Sicherheit ein Original B/L erstellt, nach erfolgtem Zahlungseingang kann eine Umstellung auf Telex Release BL gefordert werden, welches dann in der Abwicklung wie ein Seawaybill behandelt wird
Seawaybill = ist ein nicht übertragbares Dokument (non-negotiable) und reicht in elektronischer Form für eine Freistellung im Löschhafen
Importer Security Filing ist eine Zoll- und Grenzschutzvorschrift in den USA. Es müssen dem amerikanischen Zoll spätestens 24 Stunden vor Schiffsabfahrt alle geforderten Daten eingereicht werden (u.a. Namen und Adressen von Käufern, Verkäufern, Importeuren, Herstellern und endgültigen Empfängern, Warenart mit HS-Code, Herkunftsland, Containerdaten)
Bei Nichteinhaltung oder Falschanmeldungen drohen hohe Bußgelder.
Wir arbeiten für die Transportversicherung mit der Schunck Group zusammen.
Genaue Angaben zu erfassten Schäden erfährst du auf Anfrage von uns. Schreibe hierzu bitte eine Mail an info@bettercircular.de
Einen Überblick findest du auch hier auf der Seite von Schunck: https://schunck-group.de/leistungen-services/versicherungsloesungen/transportversicherungen/
Synonym für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD); Anmeldung einer Ausfuhr gegenüber dem Zoll
Dokument nach erfolgter Ausfuhrfreigabe durch den Zoll; wird benötigt beim Versand von Waren aus der EU in ein Nicht-EU-Land; Wird benötigt ab einem Rechnungswert von 1000,00€ und/oder einem Sendungsgewicht ab 1000kg
Nachweis darüber, dass die Waren aus der EU ausgeführt wurden. Wird über das Zoll-System automatisch erstellt, sobald das ABD gescannt wurde
Das Zollamt im Inland, bei der die Ausfuhr angemeldet wird. Richtet sich nach der PLZ des Anmelders.
Die Zollstelle, an der die Waren aus der EU ausgeführt werden.
Identifikationsnummer von Wirtschaftsbeteiligten ggü. dem Zoll. Benötigt bei Handel mit Nicht-EU-Ländern. Zu beantragen beim Zoll über ein schriftl. Formular hier.
MRN = Movement Reference Number
Nachverfolgungsnummer für Zolldokumente, z.B. im ABD oder T1
Versandverfahren unter Zollamtlicher Überwachung; Transit-Dokument für unverzollte, also Nicht-Gemeinschaftswaren.
Transit-Dokument für Gemeinschaftswaren, mit dem Waren unverzollt ein Nicht-Gemeinschaftsland durchqueren kann, z.B. Waren aus DE werden durch die Schweiz nach Italien gefahren. In der Schweiz erfolgt dabei keine Verzollung
Eindeutige Einreihung von Waren nach Material und ggf. Verwendungszweck in das harmonisierte System (HS). Jeder Ware kann einer best. Zolltarifnummer zugeordnet werden.
Hinweis: Wir benötigen die Zolltarifnummer zwingend, wenn wir die Verzollung übernehmen. Bist du dir unsicher, was die richtige Zolltarifnummer für deine Ware ist, kontaktiere die Zentrale Auskunft für Eintarifierung in Dresden unter 0351/44834520 oder unter info.gewerblich@zoll.de
Warenverkehrsbescheinigung und förmlicher Präferenznachweis; dient bei Vorlage zur Inanspruchnahme von ermäßigten Zollsätzen; benötigt wenn der Versender der Waren kein Ermächtigter Ausführer ist und ab einem Rechnungswert von 6.000,-€; förmlicher Antrag beim zuständigen Zollamt mit entsprechenden Lieferantenerklärungen
Bewilligung, die beim Zoll beantragt werden muss. Ermöglicht das vereinfachte Ausführen von Waren, auch oberhalb eine Wertgrenze von 6.000,-€. Präferenznachweis in Form von einer Ursprungserklärung + Bewilligungs–Nr. auf der Rechnung.
* Mit klimabezogenen Begriffen wie „klimafreundlich“ und „nachhaltig“ meinen wir, dass bei unseren Transporten entweder Transportmittel/Treibstoffe eingesetzt werden, durch die weniger CO2-Äquivalente als bei konventionellen Transporten emittiert werden (Paket IMPACT) oder die Emissionen kompensiert werden (Paket OFFSETTING). Genauere Informationen zum Vergleichsmaßstab „konventionelle Transporte“, den Transportmitteln, Treibstoffen, der Emissionsberechnung und der Kompensation finden Sie im Better Circular Standard.