Allgemein

Wir sind spezialisiert auf klimafreundliche* interkontinentale Logistik (Import und Export): Wir bieten Seefracht, Bahnfracht samt klimafreundlichem* Vor-und Nachlauf an.

Wir erreichen Klimafreundlichkeit* durch die Reduktion von CO2-Äquivalenten (bei dem Paket IMPACT), beziehungsweise dem Ausgleich von Emissionen (bei dem Paket OFFSETTING).

Unser Ziel: Unternehmen dabei unterstützen, eine klimafreundliche* Supply-Chain aufzubauen und diese Bemühungen deren Kunden zu kommunizieren: Kernelement hier ist das Better Circular Label.

Was bedeutet das? Wir bieten zu wiederkehrenden Auftrag ein individuelles Label mit QR-Code an, welches du kostenfrei auf deinen Produkten nutzen kannst. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren durch Scan des Codes Informationen wie: Wie viel Kilometer wurde die Ware mit dem Containerschiff transportiert? Welcher alternative Antrieb wurde hierfür eingesetzt? Wie viel Kilometer wurden mit der Bahn transportiert? Wie war der CO2-Ausstoß? Mehr Informationen hier

Unsere große Stärke ist unsere Erfahrung in der interkontinentalen Logistik, denn hinter Better Circular steht das traditionsreiche Logistikunternehmen Koch International aus Osnabrück.

Wir starten Better Circular mit dem Ziel möglichst klimafreundliche* Importe und Exporte anzubieten. Die Aufgabe, die wir uns gestellt haben, beinhaltet ganz eigene Herausforderungen. Das Better Circular-Team arbeitet mit großer Sorgfalt daran, dass Buchung, Kommunikation und Service von Beginn an funktionieren und die Emissionsangaben transparent sind.

Insbesondere die Transparenz bei klimafreundlichen* Lösungen halten wir für entscheidend. Da wir für unser Angebot mit anderen Logistikunternehmen zusammenarbeiten sind wir auf deren Emissionsdaten angewiesen. Deshalb überprüfen wir diese Daten stichprobenartig auf Plausibilität.

Da wir uns in der Beta-Phase befinden, habt ihr, liebe Kundinnen und Kunden, ganz besonders die Möglichkeit durch Feedback direkt an der weiteren Entwicklung teilzuhaben.

Bahnfracht

Alle Standardcontainer können per Bahn befördert werden. Andere Containerarten können gerne individuell angefragt werden.  

Der Transport mit Gefahrgut per Bahn ist möglich, muss aber individuell angefragt werden.  

Durch ein gut ausgebautes Streckennetz und Inlandterminals an den wichtigsten Knotenpunkten können Container deutschlandweit per Bahn transportiert werden.  

Better Circular Label

Für Unternehmen

Angenommen du entscheidest dich für dein Unternehmen auf klimafreundliche* Logistik zu setzen: Wie wird dadurch ein Marktvorteil?

Indem du bei uns neben der Logistikdienstleistung die Vermittlung deiner Bemühungen an deine Kunden gleich mit erhältst: Durch das Better Circular Label.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für sie bietet das Better Circular Label hohe Transparenz. Es lässt sich mit einfachem Scan des QR-Codes erkennen, wie viel CO2-Äquivalente durch die Better Circular-Transporte ausgestoßen wurde, welche Transportmittel konkret eingesetzt wurden und auch wie viel CO2 im Vergleich zu einem konventionellen Transport eingespart wurde.

Variante 1

Du fragst einen Transport an und wir führen einen ersten Transport ohne Label durch. Durch diesen Testlauf  erfahren wir, wie viel CO2 und andere Emissionen (angegeben als Co2-Äquivalente) dein Transport emittiert. Für darauffolgende Transporte auf dieser Route (gleicher Vorlauf, gleicher Hauptlauf, gleicher Nachlauf) können wir auf Basis des Testlaufs ein Label erstellen.

Variante 2

Ist dir das Label von Anfang an wichtig, sprich uns gerne an. Wir versuchen auch dann eine Lösung für dich zu finden.

In diesem Fall sieht der Ablauf so aus: Wir versuchen auf Grundlage des Angebots bei unseren Transportpartnern (Bahnunternehmen, LKW-Unternehmen und Reedereien) zu erfahren, wie viel CO2-Äquivalente ihrer Einschätzung nach emittiert werden.

Grundsätzlich ist dies möglich, da Transportemissionen in der Regel nicht direkt getrackt, sondern mittels valider Durchschnittswerte (je Verkehrsträger wie zum Beispiel Wasserstoff-LKW oder Biofuel-Containerschiff einer bestimmten Reederei) ermittelt werden.

Wir empfehlen und bevorzugen Variante 1, da bei interkontinentalen Transporten immer etwas Ungeplantes passieren kann. Es hilft uns daher für eine Route zunächst Erfahrungen zu sammeln.

Schreib uns bei Fragen gerne eine Mail an info@bettercircular.de

Gefahrgut

Laut Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter auch Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) ist die Definition “Gefahrgut” für Stoffe und Gegenstände dann erfüllt, wenn diese:

“auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”

Diese “Gefahr” für die Gesundheit von Menschen, Tieren und für die Umwelt geht von vielen verschiedenen Stoffen aus. Durchgesetzt hat sich die Einteilung von Gefahrgütern der UN, welche Gefahrgüter in Klassen eingeteilt und ein Modell für die Kennzeichnung vorschreibt. D.h. jedes Gut, das eine UN-Nummer hat, gilt als Gefahrgut!

 

Das gefährliche Gut muss klassifiziert, das heißt einer UN-Nummer und gegebenenfalls einer Verpackungsgruppe zugeordnet werden. Der sicherste Weg ist der Blick in das Sicherheitsdatenblatt. Im Abschnitt 14 werden dort die Angaben zum Transport definiert.

Klasse 1: Explosive Stoffe

Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 4.1 / 4.2 / 4.3: Entzündbare feste Stoffe und Gegenstände

Klasse 5.1 / 5.2: Entzündend wirkende Stoffe

Klasse 6.1 / 6.2: Giftige Stoffe

Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Gefahrgutrecht:

  • Straße: Internationales Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Schiene: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
  • Seeschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
  • Binnenschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
  • Luftfracht: Internationale IATA Dangerous Goods Declaration

Diese gelten international, innerhalb der UN oder auch weltweit.

IMO-Erklärung

Beförderungspapier für den Transport gefährlicher Güter auf See (englisch: IMO-Declaration). Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der Unterzeichner (Versender) muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt verantwortlich.

Weiterer Bestandteil ist das Packzertifikat.

Des Weiteren kann man dieses Formular ebenfalls für die Beförderung entsprechender Waren über Schienen/Zug sowie Straße/LKW nutzen, wobei in diesem Fall auf den Absatz 1.1.4.2.1. hingewiesen werden sollte.

 

Incoterms

Bei den Incoterms handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft ermöglichen.  

Die Incoterms haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. 

Die E-Klauseln 

Bei der Klausel gehen Kosten und Risiken ab der Bereitstellung der Ware am benannten Ort auf den Käufer über  

  • EXW (Ex Works/Ab Werk … benannter Ort)  

Die F-Klauseln 

Bei der Klausel trägt der Käufer die Kosten des Haupttransports. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf den Käufer über.  

  • FCA (Free Carrier/Frei Frachtführer … benannter Übergabeort)  
  • FAS (Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff … benannter Verschiffungshafen) 
  • FOB (Free on Board/Frei an Bord … benannter Verschiffungshafen)  

Die C-Klauseln (Zweipunkt-Klauseln) 

Bei der Klausel hat der Verkäufer den Haupttransport auf eigene Kosten zu tragen, die Gefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports auf den Käufer über.  

  • CFR (Cost and Freight/Kosten und Fracht … benannter Bestimmungshafen) 
  • CIF (Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht … benannter Bestimmungshafen 
  • CPT (Carriage Paid To/Frachtfrei … benannter Bestimmungsort) 
  • CIP (Carriage, Insurance Paid/Frachtfrei versichert … benannter Bestimmungsort)  

Die D-Klauseln 

Bei der Klausel trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.  

  • DAP (Delivered At Point/Geliefert … benannter Ort)  
  • DPU (Delivered At Place Unloaded/Geliefert … benannter Ort entladen)  
  • DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt … benannter Bestimmungsort)  

 

Seefracht

Hierbei handelt es sich um Sendungen, die vom Hersteller bzw. Verkäufer bis direkt zum Empfänger geliefert werden. 

Liegegeld des Reeders im Hafen; wird berechnet, wenn eine festgelegte Freizeit für beladene Container im Hafen überschritten wird:  

bei Importen = von Schiffsankunft bis Abnahme 

Bei Exporten = von Anlieferung bis zur Schiffsabfahrt 

Containermiete des Reeders; wird berechnet, wenn eine festgelegte Freizeit überschritten wird: 

Bei Importen = von der Aufnahme des Vollcontainers bis zur Rücklieferung des Leercontainers 

Bei Exporten = von der Aufnahme des Leercontainers bis zur Rücklieferung des Vollcontainers 

Kurz gesagt: Die Zeit, in der sich der Container nicht im Besitz der Reederei befindet.

Lagergeld des Terminals; wird berechnet, wenn eine festgelegte Freizeit überschritten wird: 

bei Importen = von Schiffsankunft bis Abnahme 

Bei Exporten = von Anlieferung bis zur Schiffsabfahrt 

Richtlinien zur Bestimmung der verifizierten Bruttomasse von Frachtcontainern. 

Hierzu gibt es 2 Methoden zur Errechnung der Bruttomasse:  

 

Methode 1: Verwiegung des gepackten und versiegelten Containers 

Methode 2: Verwiegung aller einzelnen Versandstücke und Ladungsgegenständen (inkl. Paletten, Staumaterialien) sowie hinzuaddieren des Eigengewichtes (Tara) des Containers zu einer Gesamtsumme  

20’ Standardcontainer 

40’ Standardcontainer 

40’ High Cube Standardcontainer (höher als der 40’ Standardcontainer) 

45’ Standardcontainer 

Open-Top-Container 20’ und 40’ (Container mit offener Oberseite (Abdeckung mit einer Plane möglich) für z.B. Güter mit Überhöhe) 

Flatrack-Container 20’ und 40’ (Container ohne Seitenwände und Dach) für z.B. Güter mit Überhöhe und/oder Überbreite 

Reefer-Container 20’ und 40’ (Kühlcontainer in Standardmaßen mit eigener Kühl-/Heizeinheit für z.B. Lebensmittel und temperaturempfindliche Waren) 

Plattform-Container 20’ und 40’ (Container mit Plattform ohne Seiten- und Stirnwände) für z.B. Güter mit Überbreite und/oder Überlänge 

Berechnung der Seefracht basierend auf Maß (in Kubikmeter) oder Gewicht (in Tonnen), wobei der höhere Wert zur Berechnung genommen wird. 

Estimated Time of Departure = geplantes Abfahrtsdatum 

Estimated Time of Sailing = geplantes Abfahrtsdatum 

Estimated Time of Arrival = geplantes Ankunftsdatum 

Original B/L = Konnossement (Warenwertpapier), ist ein übertragbares Dokument (Negotiable), Eigentumsübertragung durch Übergabe des Original B/Ls. Wird genutzt bei z.B. Akkreditivabwicklung, neuen Geschäftsbeziehungen als Sicherheit für den Zahlungseingang. 

Mindestens 1 Original B/L muss zur Freistellung im Löschhafen vorgelegt werden 

Telex Release B/L = es wird zur Sicherheit ein Original B/L erstellt, nach erfolgtem Zahlungseingang kann eine Umstellung auf Telex Release BL gefordert werden, welches dann in der Abwicklung wie ein Seawaybill behandelt wird 

Seawaybill = ist ein nicht übertragbares Dokument (non-negotiable) und reicht in elektronischer Form für eine Freistellung im Löschhafen 

Importer Security Filing ist eine Zoll- und Grenzschutzvorschrift in den USA. Es müssen dem amerikanischen Zoll spätestens 24 Stunden vor Schiffsabfahrt alle geforderten Daten eingereicht werden (u.a. Namen und Adressen von Käufern, Verkäufern, Importeuren, Herstellern und endgültigen Empfängern, Warenart mit HS-Code, Herkunftsland, Containerdaten) 

Bei Nichteinhaltung oder Falschanmeldungen drohen hohe Bußgelder.  

Transportversicherung

Wir arbeiten für die Transportversicherung mit der Schunck Group zusammen.

Genaue Angaben zu erfassten Schäden erfährst du auf Anfrage von uns. Schreibe hierzu bitte eine Mail an info@bettercircular.de

Einen Überblick findest du auch hier auf der Seite von Schunck: https://schunck-group.de/leistungen-services/versicherungsloesungen/transportversicherungen/

Zoll

Synonym für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD); Anmeldung einer Ausfuhr gegenüber dem Zoll 

Dokument nach erfolgter Ausfuhrfreigabe durch den Zoll; wird benötigt beim Versand von Waren aus der EU in ein Nicht-EU-Land; Wird benötigt ab einem Rechnungswert von 1000,00€ und/oder einem Sendungsgewicht ab 1000kg 

Nachweis darüber, dass die Waren aus der EU ausgeführt wurden. Wird über das Zoll-System automatisch erstellt, sobald das ABD gescannt wurde 

Das Zollamt im Inland, bei der die Ausfuhr angemeldet wird. Richtet sich nach der PLZ des Anmelders.  

Die Zollstelle, an der die Waren aus der EU ausgeführt werden.  

Identifikationsnummer von Wirtschaftsbeteiligten ggü. dem Zoll. Benötigt bei Handel mit Nicht-EU-Ländern. Zu beantragen beim Zoll über ein schriftl. Formular hier. 

MRN = Movement Reference Number 

Nachverfolgungsnummer für Zolldokumente, z.B. im ABD oder T1 

Versandverfahren unter Zollamtlicher Überwachung; Transit-Dokument für unverzollte, also Nicht-Gemeinschaftswaren.  

Transit-Dokument für Gemeinschaftswaren, mit dem Waren unverzollt ein Nicht-Gemeinschaftsland durchqueren kann, z.B. Waren aus DE werden durch die Schweiz nach Italien gefahren. In der Schweiz erfolgt dabei keine Verzollung 

Eindeutige Einreihung von Waren nach Material und ggf. Verwendungszweck in das harmonisierte System (HS). Jeder Ware kann einer best. Zolltarifnummer zugeordnet werden.  

Hinweis: Wir benötigen die Zolltarifnummer zwingend, wenn wir die Verzollung übernehmen. Bist du dir unsicher, was die richtige Zolltarifnummer für deine Ware ist, kontaktiere die Zentrale Auskunft für Eintarifierung in Dresden unter 0351/44834520 oder unter info.gewerblich@zoll.de

Warenverkehrsbescheinigung und förmlicher Präferenznachweis; dient bei Vorlage zur Inanspruchnahme von ermäßigten Zollsätzen; benötigt wenn der Versender der Waren kein Ermächtigter Ausführer ist und ab einem Rechnungswert von 6.000,-; förmlicher Antrag beim zuständigen Zollamt mit entsprechenden Lieferantenerklärungen 

Bewilligung, die beim Zoll beantragt werden muss. Ermöglicht das vereinfachte Ausführen von Waren, auch oberhalb eine Wertgrenze von 6.000,-. Präferenznachweis in Form von einer Ursprungserklärung + BewilligungsNr. auf der Rechnung. 

Über uns

* Mit klimabezogenen Begriffen wie „klimafreundlich“ und „nachhaltig“ meinen wir, dass bei unseren Transporten entweder Transportmittel/Treibstoffe eingesetzt werden, durch die weniger CO2-Äquivalente als bei konventionellen Transporten emittiert werden (Paket IMPACT) oder die Emissionen kompensiert werden (Paket OFFSETTING). Genauere Informationen zum Vergleichsmaßstab „konventionelle Transporte“, den Transportmitteln, Treibstoffen, der Emissionsberechnung und der Kompensation findest du im Better Circular Standard.

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