Warenverkehrsbescheinigung und förmlicher Präferenznachweis; dient bei Vorlage zur Inanspruchnahme von ermäßigten Zollsätzen; benötigt wenn der Versender der Waren kein Ermächtigter Ausführer ist und ab einem Rechnungswert von 6.000,-€; förmlicher Antrag beim zuständigen Zollamt mit entsprechenden Lieferantenerklärungen