Warenverkehrsbescheinigung und förmlicher Präferenznachweis; dient bei Vorlage zur Inanspruchnahme von ermäßigten Zollsätzen; benötigt wenn der Versender der Waren kein Ermächtigter Ausführer ist und ab einem Rechnungswert von 6.000,-; förmlicher Antrag beim zuständigen Zollamt mit entsprechenden Lieferantenerklärungen 

Über uns

* Mit klimabezogenen Begriffen wie „klimafreundlich“ und „nachhaltig“ meinen wir, dass bei unseren Transporten entweder Transportmittel/Treibstoffe eingesetzt werden, durch die weniger CO2-Äquivalente als bei konventionellen Transporten emittiert werden (Paket IMPACT) oder die Emissionen kompensiert werden (Paket OFFSETTING). Genauere Informationen zum Vergleichsmaßstab „konventionelle Transporte“, den Transportmitteln, Treibstoffen, der Emissionsberechnung und der Kompensation finden Sie im Better Circular Standard.

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