Bewilligung, die beim Zoll beantragt werden muss. Ermöglicht das vereinfachte Ausführen von Waren, auch oberhalb eine Wertgrenze von 6.000,-€. Präferenznachweis in Form von einer Ursprungserklärung + Bewilligungs–Nr. auf der Rechnung.
* Mit klimabezogenen Begriffen wie „klimafreundlich“ und „nachhaltig“ meinen wir, dass bei unseren Transporten entweder Transportmittel/Treibstoffe eingesetzt werden, durch die weniger CO2-Äquivalente als bei konventionellen Transporten emittiert werden (Paket IMPACT) oder die Emissionen kompensiert werden (Paket OFFSETTING). Genauere Informationen zum Vergleichsmaßstab „konventionelle Transporte“, den Transportmitteln, Treibstoffen, der Emissionsberechnung und der Kompensation finden Sie im Better Circular Standard.